VDV-Mitteilung 7511: Nachweis gemäß CSM-RA zur Einführung des Betriebsregelwerks EVU des VDV (BRW) [PDF]

VDV-Mitteilung 7511: Nachweis gemäß CSM-RA zur Einführung des Betriebsregelwerks EVU des VDV (BRW) [PDF]
Für eine größere Ansicht klicken Sie auf das Vorschaubild
VDV-Mitteilung 7511: Nachweis gemäß CSM-RA zur Einführung des Betriebsregelwerks EVU des VDV (BRW) [PDF]
VDV-Mitteilung 7511: Nachweis gemäß CSM-RA zur Einführung des Betriebsregelwerks EVU des VDV (BRW) [PDF]
VDV-Mitteilung 7511: Nachweis gemäß CSM-RA zur Einführung des Betriebsregelwerks EVU des VDV (BRW) [PDF]

PDF Artikel können aus lizenzrechtlichen Gründen weder bearbeitet, kommentiert, noch ausgedruckt werden.

Sie erwerben mit dem Kauf eine Einzelplatzlizenz, sollten Sie eine Mehrplatzlizenz benötigen, nehmen Sie bitte [Kontakt] mit uns auf.

Eine Anleitung zum Download von digitalen Produkten finden Sie [hier].

ab 53,50 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Lieferzeit: 1 Werktag
Art.Nr.: M7511_2023pdf
GTIN/EAN: M7511_2023pdf
HAN: M7511_2023pdf
Hersteller: VDV
Mehr Artikel von: VDV

downloads

Produktbeschreibung

VDV-Mitteilung 7511: Nachweis gemäß CSM-RA zur Einführung des Betriebsregelwerks EVU des VDV (BRW) [Print]

Ausgabe 11/2022

Die VDV-Mitteilung 7511 dient dem Nachweis der Entstehung der Regelungen des „Betriebsregelwerks EVU“ (BRW) und der Bewertung der damit einhergehenden Änderungen. Es erfüllt somit die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009 (CSM-RA) bezüglich der dokumentierten Bewertung sicherheitsrelevanter Änderungen. In Kapitel 1 dieser Mitteilung sind grundsätzliche Informationen zur Vorgehensweise bei der Bewertung der Änderungen zusammengestellt. Die Betrachtungen der mit der Erstausgabe und den nachfolgenden Aktualisierungen einhergehenden Änderungen werden in Anlagen zur Mitteilung dargestellt. Die Nummerierung der Anlagen beginnt mit „0“ für die Erstausgabe des BRW, gefolgt durch die Anlagen 1 bis 6 für die Aktualisierung 1 bis 6, wodurch eine Übereinstimmung der Nummerierung der Aktualisierungen und der Anlagen erreicht wird. In der Ausgabe 11/2022 ist nur die Anlage 6 abgedruckt, die Anlagen 0-5 hingegen nicht, hierfür kann auf die früheren Ausgaben dieser Mitteilung zurück gegriffen werden.

Die Verantwortung für die Bewertung der mit der Einführung des BRW einhergehenden Änderungen obliegt den anwendenden EVU. Die in diesem Dokument vorliegenden Betrachtungen stellen einen generischen Nachweis dar, der durch das einzelne EVU übernommen und ggf. bearbeitet werden kann.


Kunden, die diesen Artikel kauften, haben auch folgende Artikel bestellt:

Diesen Artikel haben wir am 06.01.2023 in unseren Katalog aufgenommen.

Übersicht   |   Artikel 20 von 20 in dieser Kategorie « Erster   |   « vorheriger   |   nächster »   |   Letzter »