VDV-Mitteilung 7002 Anforderungen an Betriebsdienste BOStab sowie Aufschreibungen über deren Tauglichkeit, Ausbildung, Ergbenisse von Prüfungen, Beaufsichtigungen , Unterweisungen und Nachschulungen
Ausgabe: 07/08
Nachschulungen Ausgabe 07/08 Nach der BOStrab werden an Betriebsbedienstete allgemeine und besondere Anforderungen gestellt, die für deren Einsatz maßgeblich sind. Darüber hinaus sind Verkehrsunternehmen nach § 10 (5) BOStrab verpflichtet, Aufschreibungen über die in § 1 (6) Nr. 1 und 2 BOStrab definierten Betriebsbediensteten zu führen.
Diesen Artikel haben wir am 24.06.2020 in unseren Katalog aufgenommen.