Art.Nr.: K1162
VDV-Schrift 703 Rahmendienstanweisnungen für Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst
Ausgabe: 04/15
Die VDV-Schrift 703 „Rahmendienstanweisung für Fahrausweisprüfer“ (Stand 2/91) wurde aktualisiert. Da Mitarbeiter des Fahrausweisprüfdienstes z. T. nicht als Betriebsbedienstete gelten und im Fahrausweisprüfdienst auch betriebsfremde Personen eingesetzt werden, ist keine Dienstanweisung, aber eine Arbeitsanweisung für die Dienstausübung erforderlich. Der Titel wurde entsprechend angepasst. Die Mitarbeiter im Fahrausweisprüfdienst repräsentieren das Unternehmen und sind direkte Ansprechpartner für Kunden. Dienstleistung und Kundenorientierung stehen daher im Mittelpunkt ihres Handelns.
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