
Art.Nr.: M7049
VDV-Mitteilung 7049 Vergabe von Haltestellennamen - Regeln, Anwendung und Zuständigkeiten [Print]
Ausgabe 05/2026
Haltestellennamen müssen Haltestellen eindeutig kennzeichnen und dem Fahrgast eine einfache Orientierung ermöglichen. Sie sollen den räumlichen Bezug vor Ort erkennen lassen und damit das Auffinden einer Haltestelle sowohl im Straßenraum, in Kartenwerken- und in Navigationsapps ermöglichen bzw. erleichtern.Die VDV-Mitteilung 7049 bietet ein umfassendes und praxisorientiertes Regelwerk zur systematischen Vergabe von Haltestellennamen im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel ist es, Haltestellen eindeutig, verständlich und dauerhaft zu kennzeichnen, sodass sie für Fahrgäste wie auch für technische Systeme in Planung, Betrieb und Auskunft gleichermaßen verlässlich nutzbar sind. Die Empfehlungen berücksichtigen sowohl lokale Gegebenheiten als auch die Anforderungen überregionaler Fahrgastinformationssysteme wie DELFI. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer, nicht redundanter und medienübergreifend nutzbarer Bezeichnungen. Gleichzeitig werden häufige Fehlerquellen, etwa durch zu lange, irreführende oder institutionell abhängige Namen, systematisch ausgeschlossen. Die vorgestellten Prinzipien vereinen gestalterische Klarheit mit technischer Umsetzbarkeit. Dabei zeigen die Regelungen nicht nur, wie neue Haltestellen benannt werden sollten, sondern auch, unter welchen Voraussetzungen bestehende Namen geändert werden dürfen – und welche betrieblichen wie finanziellen Auswirkungen dies hat. Die Orientierung an dauerhaften, möglichst unveränderlichen Bezugspunkten wie Straßen, Plätzen oder geografischen Ortsangaben ist eine wesentliche Voraussetzung für ein robustes Informationssystem im ÖPNV. Mit Blick auf die Zukunft wird deutlich, dass eine einheitliche Haltestellenbenennung immer mehr an Bedeutung gewinnt – insbesondere im Kontext bundesweiter Fahrgastinformationsdienste, wachsender Mobilitätsansprüche sowie der Einführung des Deutschlandtickets. Die durchgängige Verwendung des sogenannten DELFI-Haltestellennamens zeigt die Notwendigkeit eines konsistenten, interoperablen Systems über Verbundgrenzen hinweg. Künftig wird die Bedeutung digitaler Anwendungen weiter zunehmen, was die Ansprüche an Klarheit, Kürze und Eindeutigkeit noch verstärken wird. Der Ausblick umfasst somit nicht nur eine weitere Standardisierung auf Bundesebene, sondern auch eine stärkere Integration der Haltestellenbenennung in automatisierte Prozesse, Datenformate und barrierefreie Ausgabemedien. Dabei bleibt entscheidend, dass alle Beteiligten – von Verkehrsunternehmen über Aufgabenträger bis hin zu technischen Systembetreibern – gemeinsam an einer einheitlichen Umsetzung arbeiten. Die VDV-Mitteilung 7049 bietet dafür eine stabile und zukunftsweisende Grundlage. Der Anwendungsbereich dieser Mitteilung konzentriert sich auf Haltestellen, die von Verkehrsmitteln nach BOStrab und BOKraft bedient werden. Eine Benennung von Bahnhöfen und Haltepunkten
(z. B. gemäß EBO) erfolgt üblicherweise durch den Eigentümer der Infrastrukturanlagen selbst. Der Name sollte jedoch mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund/Aufgabenträger bzw. Gebietskörperschaft abgestimmt werden.Davon unberührt ist der Geltungsbereich des DELFI-Haltestellennamens sämtliche Haltestellen.
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