Art.Nr.: M6605
VDV-Mitteilung 6605 Leitlinien zum Pflanzenschutz bei den nichtbundeseigenen Eisenbanen (Vegetationskontrolle)
Ausgabe: 09/2018
Die nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sind große Flächeneigentümer in Deutschland. Neben der überwiegenden Nutzung als Verkehrsflächen wie Gleise mit Randwegen, Bahnhöfe, Energieversorgungsanlagen und Verwaltungsgebäude, die zur Abwicklung des Eisenbahnverkehrs notwendig sind, kommen noch andere Flächennutzungen hinzu. So haben die EIU die Verkehrssicherungspflicht auch für streckennahe (z. B. für Böschungen oder biologische Sicherungsmaßnahmen), streckenferne (z. B. Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) sowie nicht mehr betriebsnotwendige Flächen (z. B. im Bereich von nach § 11 AEG stillgelegten Bahnanlagen) wahrzunehmen.
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