VDV-Mitteilung 7034 Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen
Ausgabe: 08/15
Nach der EU-Verordnung 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sind Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verpflichtet, ihre in Kundenkontakt stehenden Mitarbeiter für die Belange behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zu sensibilisieren. Die VDV-Mitteilung 7034 behandelt ausschließlich die für Bus-Verkehrsunternehmen mit Linienverkehr nach § 42 PBefG (öffentlicher Personennahverkehr im Sinne des § 8 Absatz 1 PBefG) geltenden Schulungsvorgaben der EU-Verordnung 181/2011. Die weitergehenden Schulungsanforderungen für den Personenfernverkehr mit Bussen (§ 42a Satz 1 PBefG) werden nicht betrachtet.
Diesen Artikel haben wir am 24.06.2020 in unseren Katalog aufgenommen.