VDV-Mitteilung 7042 Empfehlung für eine Rahmendienstanweisung des Betriebsleiters BOKraft
Ausgabe: 10/16
Nach § 3 BOKraft hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die besonderen Anforderungen an den Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge (nach § 2 BOKraft) erfüllt werden. Insbesondere hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass das Unternehmen ordnungsgemäß geführt wird und dass sich die Fahrzeuge und Betriebsanlagen in vorschriftsmäßigem Zustand befinden. Unbeschadet seiner eigenen Verantwortlichkeit kann der Unternehmer zur Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben einen Betriebsleiter bestellen. Der Unternehmer hat im Rahmen der Betriebsdurchführung zu beachten, dass der Betriebsleiter seine Aufgaben nach § 4 (2) BOKraft ordnungsgemäß erfüllen kann.
Diesen Artikel haben wir am 24.06.2020 in unseren Katalog aufgenommen.