Produktbeschreibung
VDV-Mitteilung Nr. 5006 „Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Handlungsempfehlung fürVerkehrsunternehmen zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems“ [Print]
Ausgabe 09/2024
Dieser Leitfaden richtet sich an Unternehmen, die aufgrund der neuen Gesetzeslage (EnEfG) ein
Energiemanagementsystem einführen müssen. In einer Zeit, in der der Umweltschutz und die nachhaltige
Nutzung der Ressourcen von entscheidender Bedeutung sind, bietet dieser Leitfaden praxisnahe Einblicke und
Lösungsansätze, die speziell auf die Bedürfnisse von Verkehrsunternehmen zugeschnitten sind.
Wir stehen an der Schwelle bedeutender Veränderungen in der Art und Weise, wie Unternehmen betrieben
werden. Die internationale Gemeinschaft hat sich auf ehrgeizige Klimaziele geeinigt, und die Unternehmen sind
aufgerufen, ihren Teil dazu beizutragen, um diese Ziele zu erreichen. In diesem Kontext ist die Implementierung
von Energiemanagementsystemen wie EMAS und ISO 50.001 nicht nur eine rechtliche oder ethische
Verpflichtung, sondern auch eine strategische Entscheidung, die die Effizienz steigert und langfristig zur
Wertsteigerung beiträgt.
Diese VDV-Mitteilung gliedert sich in mehrere Schlüsselbereiche, darunter die politischen Rahmenbedin-
gungen, die spezifischen Herausforderungen und Chancen im Bereich des Energiemanagements und die
praktische Umsetzung dieser Systeme in täglichen Betriebsabläufen. Jedes Kapitel bietet detaillierte
Informationen und fundierte Analysen, die von erfahrenen Fachleuten und Branchenexperten bereitgestellt
wurden.
Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur ein tieferes Verständnis der materiellen Aspekte des Energiemanagements zu
vermitteln, sondern auch praktische Werkzeuge an die Hand zu geben, um Ihre eigenen Systeme effektiv zu
planen, zu implementieren und zu überwachen. Gerade wenn Sie am Anfang Ihrer Reise zur Nachhaltigkeit
stehen, soll diese VDV-Mitteilung als Ihr Navigator dienen.
Zusammenfassung:
— Jedes Verkehrsunternehmen muss in der Regel ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem einführen.
— Kein Verkehrsunternehmen muss Energieeinsparziele von 1,9 % pro Jahr erfüllen.
— Rechenzentren unterliegen erst ab 300 kW Anschlussleistung der Berichtspflicht.
— Abwärme soll nach dem Stand der Technik vermieden werden. Falls sie wirtschaftlich nutzbar ist, müssen
Maßnahmen umgesetzt werden.
Diesen Artikel haben wir am 03.09.2024 in unseren Katalog aufgenommen.