VDV-Mitteilung Nr. 5350 „Ersatz von T8-Leuchtstofflampen durch LED-Leuchtmittel“ [Print] Ausgabe 05/2020 Die VDV-Mitteilung 5350 dient der Information der für die Beleuchtung zuständigen Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen hinsichtlich des Ersatzes von Leuchtstofflampen des Typs T8 („Leuchtstoffröhren“) durch LED-Leuchtmittel. Derzeit stellen T8-Leuchtstofflampen weitgehend die Standardbeleuchtung sowohl von Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen, z. B. von Bahnsteigen (ober-/unterirdisch) und Bussteigen, Betriebshöfen und Werkstätten, als auch von Verwaltungsgebäuden dar. Im Laufe von Jahrzehnten wurde nicht nur die Energieeffizienz dieser Leuchtstofflampen erheblich verbessert, sondern auch deren Lebensdauer auf über 5 Jahre deutlich verlängert. Dieses bewährte Leuchtmittel soll aber entsprechend den überarbeiteten und neu geordneten EU-Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte (Verordnung (EU) 2019/2020) durch eine energieeffizientere Technologie ersetzt werden; dieses werden voraussichtlich ausschließlich LED-Lampen sein. Die Verordnung (EU) 2019/2020 trat am 25.12.2019 in Kraft. Das eigentliche Verbot des Inverkehrbringens von T8-Leuchtstofflampen greift ab dem 01.09.2023. Daher ist es für die Verkehrsunternehmen sinnvoll, sich schon jetzt auf dieses Verbot vorzubereiten. Unter anderem sollte eine Strategie für den Umstellungsprozess von Leuchtstoff- auf LED-Lampen im Unternehmen festgelegt werden, die von Bevorratung von Leuchtstofflampen über den Einsatz von Ersatzprodukten bis zur vorzeitigen Erneuerung von Leuchten reichen kann. Diese vom Arbeitsteam „Beleuchtung“ des VDV-Ausschusses für Elektrische Energieanlagen (AEE) erstellte Mitteilung erläutert daher nicht nur die Situation für die Verkehrsunternehmen, die mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung eintritt, sondern stellt auch die möglichen Strategien hinsichtlich eines Ersatzes von T8-Leuchstoffröhren sowie den Umstellungsprozess auf LED-Technologie vor und bewertet sie.
Diesen Artikel haben wir am 05.10.2022 in unseren Katalog aufgenommen.