VDV-Mitteilung 3317: Empfehlungen für Auswahl und Einsatz von Gutachtern für Bahnanwendungen [Print]

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Art.Nr.: M3317_2024
GTIN/EAN: M3317_2024
HAN: M3317_2024
Hersteller: VDV
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Produktbeschreibung

VDV-Mitteilung 3317: Empfehlungen für Auswahl und Einsatz von Gutachtern für Bahnanwendungen [Print]
Ausgabe 2/2024


Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Anwendungserfahrungen und Hinweisen aus dem Nutzerkreis hat sich
der VDV zu einer Überarbeitung dieser Mitteilung entschlossen.
Für die Fälle, in denen Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen für unterschiedliche Bereiche gutachterliche
Unterstützung benötigen, empfiehlt der VDV mit der vorliegenden Mitteilung seinen Mitgliedern geeignete
einheitliche Maßstäbe zur Auswahl und dem Einsatz von Gutachtern.
Dies bietet folgende Vorteile:
— Einheitliche Kriterien für die Beurteilung der Sachkunde mit dem Ziel der Transparenz und eines
gemeinsamen Verständnisses für alle Beteiligten,
— Unterstützung bei nationalen und europäischen Ausschreibungsverfahren.
Darüber hinaus könnte eine einheitliche Beurteilungspraxis für die gegenseitige Anerkennung von Gutachtern
durch die Aufsichtsbehörden hilfreich sein. In diesem Zusammenhang danken wir dem Länderarbeitskreis
spurgeführter Ortsverkehrssysteme (LSO) für die wertvollen Hinweise zur Formulierung dieser Mitteilung.
Die Mitteilung ist so gestaltet, dass sie den Belangen der dem VDV angeschlossenen Bahn-unternehmen
entspricht und auf deren unterschiedliche Gewerke angewendet werden kann.
Die Mitteilung steht im Einklang mit bzw. orientiert sich an folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien:
— Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt
durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist; hier
insbesondere § 4b, § 5 und § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9
— Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr des Landes Baden-Württemberg über Anerkennung
und Einsatz von Sachverständigen des Eisenbahnwesens für nichtbundeseigene Eisenbahnen (Eisenbahn-
Sachverständigenverordnung – Eisenb-Sachverst VO) vom 12. Juli 1984 i. d. F. vom 17. Juni 1997
— Sächsisches Oberbergamt: Richtlinie zur Anerkennung und Tätigkeit von Sachverständigen und Prüfstellen
vom 02. November 1992
— Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über staatlich anerkannte Sachverständige nach der
Landesbauordnung (SV-VO) vom 29. April 2000
— Richtlinien zur Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Aachen in der Fassung vom 16. November
2005
— Verordnung zur Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im
Eisenbahnbereich (Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung – EPSV) vom 5. Oktober 2020 (BGBl. I S.
2077)

Diesen Artikel haben wir am 26.02.2024 in unseren Katalog aufgenommen.

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