VDV-NR. 9058 Umsetzung der Buskundenrechteverordnung (EU) Nr. 181/2011 in der Praxis
Ausgabe: 12/14
Mit der Buskundenrechte-Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vollendet die EU die Erstellung von Fahrgastrechten bei Verkehrsträgern. Die Anpassungsnotwendigkeiten betreffen in erster Linie die Nichtdiskriminierung, Entschädigung und Hilfeleistung bei Unfällen, Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, Fahrgastrechte bei Annullierung oder Verspätung, Regeln zu Informationen und Beschwerden sowie die Durchsetzung der Fahrgastrechte. Die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 behandelt die Verkehrssegmente im Busverkehr differenziert. So gelten für den Fernbusverkehr sämtliche Busfahrgastrechte, während für die Gelegenheits- und Nahverkehre nur einzelne – aber jeweils andere – Bestimmungen gelten. Mit der VDV-Mitteilung erhalten Sie eine Übersicht zu den einzelnen Erfordernissen, getrennt nach den Bereichen ÖPNV, Fernbus und Reisebusverkehr. Zur besseren Lesbarkeit sind die Erfordernisse für jedes Segment vollständig aufgeführt.“
Diesen Artikel haben wir am 24.06.2020 in unseren Katalog aufgenommen.