VDV-Mitteilung 9076 „Green Claims im ÖPNV – Handlungsempfehlung zur EmpCo-Richtlinie und ihrer Umsetzung im UWG“ [PDF]]

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Produktbeschreibung

VDV-Mitteilung 9076 „Green Claims im ÖPNV – Handlungsempfehlung zur EmpCo-Richtlinie und ihrer Umsetzung im UWG“ [PDF]

Ausgabe 09/2026

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer Umsetzung in deutsches Recht durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steigen die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucher*innen. Das Änderungsgesetz wurde am
19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; die für Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation maßgeblichen neuen Vorgaben sind grundsätzlich ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Die VDV-Mitteilung „Green Claims im ÖPNV – Handlungsempfehlung zur EmpCo-Richtlinie und ihrer Umsetzung im UWG“ gibt Verkehrsunternehmen eine praxisnahe Orientierung für den Umgang mit den neuen Anforderungen. Sie zeigt auf, welche Risiken insbesondere bei allgemeinen Umweltclaims wie „klimafreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“, bei Klimaneutralitäts- und Kompensationsaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln, Zukunftsversprechen sowie vergleichenden Aussagen bestehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig transparent, nachvollziehbar und belastbar gestaltet werden können. Die Mitteilung erläutert Anforderungen an Bezugspunkte, Datengrundlagen, Systemgrenzen und Nachweise und gibt Hinweise für den Umgang mit unterschiedlichen Kommunikationskanälen – von Websites und Social Media über Fahrzeugwerbung bis zur Arbeitgeberkommunikation. Darüber hinaus zeigt die Handlungsempfehlung, wie Verkehrsunternehmen Green Claims organisatorisch erfassen, bewerten, prüfen und freigeben können. Vorgeschlagen werden unter anderem risikobasierte Prüfprozesse, klare Verantwortlichkeiten sowie die Dokumentation wesentlicher Aussagen in einem Claim-Register. Ziel ist nicht weniger Nachhaltigkeitskommunikation, sondern eine präzisere, transparentere und belastbarere Kommunikation. So können Verkehrsunternehmen ihre tatsächlichen Nachhaltigkeitsleistungen weiterhin sichtbar machen und zugleich Rechts- und Reputationsrisiken reduzieren.


Diesen Artikel haben wir am 28.09.2026 in unseren Katalog aufgenommen.

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