Ausgabe 11/2024
Die VDV-Mitteilung 7511 dient dem Nachweis der Entstehung der Regelungen des „Betriebsregelwerks EVU“
(BRW) und der Bewertung der damit einhergehenden Änderungen. Es erfüllt somit die Anforderungen der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 über die gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung
und Bewertung von Risiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009 (CSM-RA) bezüglich der
dokumentierten Bewertung sicherheitsrelevanter Änderungen. In Kapitel 1 dieser Mitteilung sind
grundsätzliche Informationen zur Vorgehensweise bei der Bewertung der Änderungen zusammengestellt. Die
Betrachtungen der mit der Erstausgabe und den nachfolgenden Aktualisierungen einhergehenden Änderungen
werden in Anlagen zur Mitteilung dargestellt. Die Nummerierung der Anlagen beginnt mit „0“ für die
Erstausgabe des BRW, gefolgt durch die Anlagen 1 bis 7 für die Aktualisierung 1 bis 7, wodurch eine
Übereinstimmung der Nummerierung der Aktualisierungen und der Anlagen erreicht wird. In der Ausgabe
11/2024 ist nur die Anlage 7 abgedruckt, die Anlagen 0-6 hingegen nicht, hierfür kann auf die früheren
Ausgaben dieser Mitteilung zurück gegriffen werden.
Die Verantwortung für die Bewertung der mit der Einführung des BRW einhergehenden Änderungen obliegt
den anwendenden EVU. Die in diesem Dokument vorliegenden Betrachtungen stellen einen generischen
Nachweis dar, der durch das einzelne EVU übernommen und ggf. bearbeitet werden kann.
Diesen Artikel haben wir am 20.02.2025 in unseren Katalog aufgenommen.