Ausgabe 01/2022
Eisenbahnfahrzeuge für den Personenverkehr sind in der Regel mit einer Wasserversorgungsanlage für Handwaschbecken, Duschen, Bistro-Bereichen usw. ausgestattet. Dabei ist unter anderem auch Wasser, das zur Körperpflege und -reinigung bereitgestellt wird, Trinkwasser (§3 Nr.1 Buchstabe aa)). Gemäß § 3 Nr. 2 Buchstabe d) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) umfassen mobile Versorgungsanlagen alle Anlagen an Bord von Fahrzeugen einschließlich aller Rohrleitungen, Armaturen, Apparate und Trinkwasserspeicher, die sich zwischen dem Punkt der Übernahme von Trinkwasser aus einer Trinkwasserbefüllungsanlage und dem Punkt der Entnahme des Trinkwassers im Fahrzeug befinden.Diesen Artikel haben wir am 28.04.2022 in unseren Katalog aufgenommen.