VDV-Mitteilung Nr. 2002:"Leitlinie zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung im Bereich der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen" [PDF]

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Produktbeschreibung

VDV-Mitteilung Nr. 2002: "Leitlinie zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung im Bereich der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen" [PDF]

Ausgabe 09/2025

Eisenbahnfahrzeuge für den Personenverkehr sind in der Regel mit einer Wasserversorgungsanlage für Handwaschbecken, Duschen, Bistro-Bereiche usw. ausgestattet, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit bereitstellt. Gemäß § 2 Nr. 2 Buchstabe d) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 20. Juni 2023 umfassen mobile Wasserversorgungsanlagen alle Anlagen an Bord von Fahrzeugen jeweils einschließlich der Trinkwasserinstallation und etwaiger Wassergewinnungsanlagen. Damit sind die in der TrinkwV festgelegten Anforderungen und Grenzwerte, sowie die Vorgaben an die Konstruktion, den Betrieb dieser Wasserversorgungsanlagen und die regelmäßige Überwachung ihrer Wasserqualität auch in Eisenbahnfahrzeugen einzuhalten. Für die konkrete Festlegung der zu beprobenden Parameter und deren Anzahl, die Häufigkeit der Probennahmen sowie Maßnahmen bei der Überschreitung von Grenzwerten sind gemäß TrinkwV die örtlichen Gesundheitsämter der Bundesländer zuständig. Ausnahmen dazu sind in der TrinkwV für den Bereich der Bundeswehr und für die Eisenbahnen des Bundes Eisenbahn-Bundesamt) mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz festgelegt. Die Zuständigkeit der Gesundheitsämter gilt auch für die Anmeldung der Wasserversorgungsanlage und die Erstinbetriebnahme neuer Anlagen sowie für Umbauten, Stilllegungen. Ziele dieser VDV-Mitteilung sind daher u. a. — den Gesundheitsämtern die für die Anwendung der Trinkwasserverordnung eisenbahnspezifischen Begriffe und Verantwortlichkeiten, wie z. B. Halter, ECM (die für die Instandhaltung zuständige Stelle), EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen), Flotte, zu erläutern, — Empfehlungen zu geben, welche Anforderungen bereits bei der Beschaffung von Eisenbahnfahrzeugen zwischen Besteller und Lieferant vereinbart werden sollten, um die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen sicherzustellen, — Handlungsempfehlungen zu geben, wie und mit welchem Gesundheitsamt jeweils die Kommunikation erfolgen sollte, um sowohl für die Betreiber von Eisenbahnfahrzeugen als auch für die Gesundheitsämter eine Vereinfachung durch einheitliche Vorgehensweisen zu erreichen, — nach Möglichkeit eine grundsätzliche einheitliche Behandlung der Wasserversorgungsanlagen im deutschen Eisenbahnsektor zu erreichen.


Diesen Artikel haben wir am 06.10.2025 in unseren Katalog aufgenommen.

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