VDV-Mitteilung 9059 Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz Arbeitshilfe für .... [Print]

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Art.Nr.: M9059
GTIN/EAN: M9059
HAN: M9059
Hersteller: VDV
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Produktbeschreibung

VDV-Mitteilung 9059 Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz Arbeitshilfe für Unternehmer


Ausgabe: 02/15

Mit dem MiLoG wurden die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2015 mindestens brutto 8,50 Euro je Zeitstunde zu zahlen. Das MiLoG bestimmt dazu u. a. Doku-mentationspflichten des Arbeitgebers und sieht Sanktionen vor, falls der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Die Pflichten gehen jedoch darüber hinaus. So wurde auch für den Fall, dass ein Auftrag weitergegeben wird (z. B. an einen Subunternehmer), eine Haftung des Auftraggebers für den Mindestlohn eingeführt, sofern die mit diesem Auftrag beschäftigten Arbeitnehmer nicht ihren Mindestlohn erhalten. Die VDV-Mitteilung behandelt den speziellen Aspekt der Haftung des Auftraggebers für den Mindestlohn nach dem MiLoG und enthält viele Hinweise zu weiterführenden Quellen in den Fußnoten.


Diesen Artikel haben wir am 24.06.2020 in unseren Katalog aufgenommen.

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