VDV-Mitteilung 9075-2:Hinweise zur Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil (H-NBS-BT 2024) [PDF]

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Produktbeschreibung

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil (NBS-AT 2024)sowie Hinweise zur Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen für
Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil (H-NBS-BT 2024) [PDF]

Überarbeitung 05/2024


Die „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil (NBS-AT)“ nach
dem Stand vom 1. September 2017 bedurften aufgrund zahlreicher Rechtsänderungen der
Überarbeitung. Einzupflegen war insbesondere die Durchführungsverordnung (EU)
2017/2177 der Kommission vom 22. November 2017 über den Zugang zu
Serviceeinrichtungen und schienenverkehrsbezogenen Leistungen.
Flankierend dazu mussten die „Hinweise zur Ausgestaltung der Nutzungsbedingungen für
Serviceeinrichtungen – Besonderer Teil (H-NBS-BT)“ nach dem Stand vom 1. September
2017 umfassend überarbeitet werden. Neu aufgenommen wurden insbesondere Hinweise
zur Ausgestaltung leistungsabhängiger Entgelte.
Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen wurden unter der Federführung des
Ausschusses für nichttechnische Fragen der Eisenbahninfrastruktur (NTEI) überarbeitet und
zwischen Bundesnetzagentur und dem VDV abgestimmt. Sie sind ab 1. Mai 2024 anwendbar.
Sowohl der Allgemeine Teil (Nutzungsbedingungen) wie auch die Hinweise (Besonderer Teil)
wurden erstmals als VDV-Mitteilung mit den Nummern 9075-1 bzw. 9075-2 ausgefertigt.

Diesen Artikel haben wir am 06.05.2024 in unseren Katalog aufgenommen.

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