VDV-Mitteilung Nr. 9002: Hinweise zur Gestaltung von Verträgen zum Einsatz von Subunternehmern im Omnibuslinienverkehr [Print]

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Art.Nr.: M9002_2026
GTIN/EAN: M9002_2026
HAN: M9002_2026
Hersteller: VDV
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Produktbeschreibung

VDV-Mitteilung Nr. 9002: Hinweise zur Gestaltung von Verträgen zum Einsatz von Subunternehmern im Omnibuslinienverkehr [Print]

Ausgabe 3/2026

Der Einsatz von Auftragsunternehmen ist eine weit verbreitete Praxis im ÖPNV mit Bussen. Die vorliegende VDV-Mitteilung will eine Hilfestellung zur Vertragsgestaltung bieten. Bei der Auswahl des Auftragnehmers sollte nicht nur der Preis maßgebend sein, Qualitätsgesichtspunkte sind ebenso zu beachten.
Die Genehmigungsbehörden verlangen, dass die Erfüllung der Pflichten, die aus der Genehmigung folgen, auch bei der Beauftragung von Betriebsleistungen an Subunternehmer sichergestellt wird. Entsprechend müssen diese Punkte im Vertrag zwischen Genehmigungsinhaber und Auftragnehmer Berücksichtigung finden. Eine vertragliche Vereinbarung wäre aber wertlos, wenn nicht gleichzeitig Kontrollinstrumente und Sanktionen geregelt werden. Das wird durch die nachfolgenden Hinweise berücksichtigt. Ein einheitlicher Musterentwurf würde den unterschiedlichen unternehmerischen Strategien nicht gerecht.
Zu vielfältig sind die Gestaltungsmöglichkeiten. Kartellrechtliche Fragen sind zu beachten. Die Entscheidung, welche vertragliche Regelung gewählt wird, ist allein eine unternehmerische, die nach Qualitäts- und Kostengesichtspunkten etc. zu treffen ist. Die Hinweise sollen und können bei der Entscheidungsfindung lediglich Anregungen und Hilfestellung leisten, keinesfalls aber eine unternehmerische Entscheidung ersetzen. Vor der Aufnahme konkreter Verhandlungen mit potenziellen Vertragspartnern muss sich der Auftraggeber darüber Klarheit verschaffen, ob die Vergabe der Verkehrsleistungen an Subunternehmer den besonderen Anforderungen des Vergaberechts unterliegt. Diese Vorprüfung muss auch vor der eigentlichen Gestaltung des konkreten Vertrages erfolgen. Vergaberechtliche Fragestellungen können in dieser Mitteilung nur angerissen, aber nicht umfassend beantwortet werden. Diese Mitteilung stellt eine Überarbeitung und Aktualisierung der Ausgabe aus dem Jahr 2007 dar. Die Hinweise beziehen sich auf Subunternehmeraufträge mit herkömmlichen Diesel-Fahrzeugen. Bei der Vergabe von Aufträgen zum Einsatz von Elektrofahrzeugen oder anderen alternativen Antriebsarten ist zu prüfen, welche vertraglichen Regelungen modifiziert werden sollten.


Diesen Artikel haben wir am 05.05.2026 in unseren Katalog aufgenommen.

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