In den letzten Jahren haben Extremwetterereignisse – insbesondere Stürme – wiederholt zu derart massiven Störungen des Bahnbetriebs geführt, dass die gesetzlich verankerte Betriebspflicht zum Betrieb der Eisenbahninfrastruktur als Basis für die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen an vielen Stellen nicht mehr erfüllt werden konnte. Die Häufigkeit, räumliche Ausdehnung und Dauer von Extremwetterereignissen sind nicht oder allenfalls sehr kurzfristig prognostizierbar.
Aufgrund der vorgeschilderten Gegebenheiten kommt der Anlage und Pflege von Vegetationsflächen entlang der Schienenwege der Eisenbahnen besondere Bedeutung zu. Das Gefährdungspotenzial lässt sich vorbeugend reduzieren. Hier soll die Schrift den EIU helfen, diese Ziele zu erreichen.
Mit der aktuellen Fassung 01/2022 wurden Änderungen des AEG bei den Paragraphen 24 und 24a in die VDV-Schrift (Kapitel 3.5.3) übernommen, welche die Befugnisse der Eisenbahnen im Zuge der Kontrolle der Vegetation auf Grundstücken Dritter ohne die Generierung zusätzlicher Anforderungen stärken. Im Kapitel 3.3 wurde die Formulierung zur Gewährleistung der Signalsicht an den aktuellen Stand des VDV-Regelwerks angepasst.
Diesen Artikel haben wir am 26.01.2022 in unseren Katalog aufgenommen.