VDV-Schrift 738 Leitfaden für Bahnübergänge nach § 20 BOStrab und Empfehlungen für die bauliche Gestaltung von Querungsstellen nach § 16 Absatz 5 BOStrab [eBook im pdf Format]
Ausgabe 02/2020
Schienenbahnen, welche u. a. im Verkehrsraum öffentlicher Straßen angelegt sind, definiert das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in § 4 als Straßenbahnen. Systemimmanent bestehen bei diesen in der Straße geführten Bahnen vielfältige Abhängigkeiten zum übrigen Individualverkehr und den hierauf anzuwendenden Rechtsvorschriften. Folgerichtig traf die Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) bereits in ihrer ersten Ausfertigung 1937 in § 4 Absatz 2 i. V. m. § 42 Regelungen zu Übergängen. Die Regelungen wurden fortgeschrieben und fanden sich in der BOStrab 1987 in §§ 20 und 16 Absatz 8 wieder. Allerdings wurde die Materie in dieser Fassung einerseits nicht vollständig abgebildet, anderseits konnte sie teilweise in Konkur-renz zu den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstanden werden. In der Praxis führte dies zu vielfältigen regional getroffenen Auslegungen und baulich divergierenden Ausge-staltungen.
Diesen Artikel haben wir am 24.06.2020 in unseren Katalog aufgenommen.