VDV-Nr.737 Standards zur Überwachung von Subunternehmen im Omnibuslinienverkehr [eBook im pdf-Format]
Ausgabe 01/2020
Der Einsatz von Subunternehmen im Omnibuslinienverkehr ist bei vielen kommunalen Verkehrsunternehmen langjährig geübte Praxis. Der Subunternehmer fährt dabei in der Regel im Auftrag des kommunalen Unternehmens , das die Genehmigung nach PBefG hat.
Dabei kann die Ausgestaltung der Verträge in Abhängigkeit vom Modell und von den strategischen Zielsetzungen der Unternehmen sehr unterschiedlich sein.
Der Genehmigungsinhaber muss jedoch in jedem Fall sicherstellen, dass der Subunternehmer die den Konzessionsinhaber betreffenden Pflichten gem. PBefG auch tatsächlich erfüllt, um für ihn nachteilige genehmigungsrechtliche Folgen zu vermeiden. Insofernhat der Genehmigungsinhaber (Auftraggeber) umfangreiche Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten. Unmittelbare Rechtsprechung hierzu gibt es wenig. Keinesfalls genügt das alleinige sofortige Tätigwerden bei Vorliegen eines konkreten Anlasses
Diesen Artikel haben wir am 24.06.2020 in unseren Katalog aufgenommen.