VDV-Schrift 755 „Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis – Streckenkenntnis-Richtlinie“ [Print]
Ausgabe 05/2025
Die VDV-Schrift 755 – Streckenkenntnisrichtlinie ist eine Verbandsempfehlung an die Eisenbahnen, wie diese
ihre Sicherheitspflichten im Hinblick auf das sichere Befahren von Strecken umsetzen können. Die zur
Erarbeitung der Richtlinie eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Fachleuten
bundeseigener und nichtbundeseigener Eisenbahnen, des Eisenbahn-Bundesamtes, der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.
Grundsätzlich sind Triebfahrzeugführer umfassend ausgebildet, um Züge sicher zu führen. Eine ihrer vielfältigen
Kompetenzen ist die „Streckenkenntnis“. Diese trägt zum sicheren Befahren einer Strecke durch Kenntnis
ortsbezogener Besonderheiten bei, z. B. zu Signalstandorten, die von den üblichen Regeln abweichen, örtliche
Besonderheiten der Zugbeeinflussung und die Lage nichttechnisch gesicherter Bahnübergänge. Ziel bei der
Gestaltung der Infrastruktur soll langfristig die Reduzierung von derartigen Besonderheiten sein, um den
Aufwand bei der Betriebsführung zu senken.
Diese Richtlinie hat sich seit ihrer Erstveröffentlichung im Jahre 2005 bewährt. Nach einer Aktualisierung im
Jahre 2016 erfolgte in den Jahren 2021-2024 die bereits in der Präambel der Erstausgabe in Aussicht gestellte
Revision dieser Schrift, die im Ergebnis zu einer vollständigen Überarbeitung führte.
Die Schrift stellt zunächst die gesetzlichen Regelungen zur Streckenkenntnis zusammen und beschreibt die
Schutzziele, die durch die Streckenkenntnis abgedeckt werden sollen. Die Umsetzung der Richtlinie im Hinblick
auf die Qualifikation, Überwachung und Einsatzplanung der Triebfahrzeugführer ist Aufgabe der
Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen wirken im Rahmen der gesetzlichen
und vertraglichen Verpflichtungen mit, insbesondere durch die Bereitstellung von Infrastrukturdaten und
betrieblichen Unterlagen. Darüber hinaus sorgen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen für eine
nutzerfreundliche Konzeption und Gestaltung der Infrastruktur.
Grundsätzlich ist eine Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers erforderlich. Beschrieben wird hierzu das seit
2005 weitgehend unveränderte Verfahren des Erwerbs der Streckenkenntnis durch Anschauen und die
eingeschränkte Streckenkenntnis. Neu beschrieben wird das Verfahren der systemischen Streckenkenntnis auf
umfangreich ausgerüsteten Strecken und bei anzeigegeführten Zügen. Diese Beschreibung ist eine der
Grundlagen für einen entsprechenden Betriebsversuch auf Strecken der DB InfraGO AG ab Herbst 2024. Ist
beim Triebfahrzeugführer keine Streckenkenntnis vorhanden, kann die Zugfahrt nur durchgeführt werden,
wenn entweder ein Lotse gestellt wird oder einer der eng begrenzten Fälle vorliegt, in denen die Fahrt ohne
Streckenkenntnis erlaubt ist.
Diesen Artikel haben wir am 24.06.2025 in unseren Katalog aufgenommen.