VDV-Schrift 755 „Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis – Streckenkenntnis-Richtlinie“[Print]

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Art.Nr.: K1755_2025
GTIN/EAN: K1755_2025
HAN: K1755_2025
Hersteller: VDV
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Produktbeschreibung

VDV-Schrift 755 „Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis – Streckenkenntnis-Richtlinie“ [Print]

Ausgabe 05/2025

Die VDV-Schrift 755 – Streckenkenntnisrichtlinie ist eine Verbandsempfehlung an die Eisenbahnen, wie diese

ihre Sicherheitspflichten im Hinblick auf das sichere Befahren von Strecken umsetzen können. Die zur

Erarbeitung der Richtlinie eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Fachleuten

bundeseigener und nichtbundeseigener Eisenbahnen, des Eisenbahn-Bundesamtes, der Gewerkschaft

Deutscher Lokomotivführer und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

Grundsätzlich sind Triebfahrzeugführer umfassend ausgebildet, um Züge sicher zu führen. Eine ihrer vielfältigen

Kompetenzen ist die „Streckenkenntnis“. Diese trägt zum sicheren Befahren einer Strecke durch Kenntnis

ortsbezogener Besonderheiten bei, z. B. zu Signalstandorten, die von den üblichen Regeln abweichen, örtliche

Besonderheiten der Zugbeeinflussung und die Lage nichttechnisch gesicherter Bahnübergänge. Ziel bei der

Gestaltung der Infrastruktur soll langfristig die Reduzierung von derartigen Besonderheiten sein, um den

Aufwand bei der Betriebsführung zu senken.

Diese Richtlinie hat sich seit ihrer Erstveröffentlichung im Jahre 2005 bewährt. Nach einer Aktualisierung im

Jahre 2016 erfolgte in den Jahren 2021-2024 die bereits in der Präambel der Erstausgabe in Aussicht gestellte

Revision dieser Schrift, die im Ergebnis zu einer vollständigen Überarbeitung führte.

Die Schrift stellt zunächst die gesetzlichen Regelungen zur Streckenkenntnis zusammen und beschreibt die

Schutzziele, die durch die Streckenkenntnis abgedeckt werden sollen. Die Umsetzung der Richtlinie im Hinblick

auf die Qualifikation, Überwachung und Einsatzplanung der Triebfahrzeugführer ist Aufgabe der

Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen wirken im Rahmen der gesetzlichen

und vertraglichen Verpflichtungen mit, insbesondere durch die Bereitstellung von Infrastrukturdaten und

betrieblichen Unterlagen. Darüber hinaus sorgen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen für eine

nutzerfreundliche Konzeption und Gestaltung der Infrastruktur.

Grundsätzlich ist eine Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers erforderlich. Beschrieben wird hierzu das seit

2005 weitgehend unveränderte Verfahren des Erwerbs der Streckenkenntnis durch Anschauen und die

eingeschränkte Streckenkenntnis. Neu beschrieben wird das Verfahren der systemischen Streckenkenntnis auf

umfangreich ausgerüsteten Strecken und bei anzeigegeführten Zügen. Diese Beschreibung ist eine der

Grundlagen für einen entsprechenden Betriebsversuch auf Strecken der DB InfraGO AG ab Herbst 2024. Ist

beim Triebfahrzeugführer keine Streckenkenntnis vorhanden, kann die Zugfahrt nur durchgeführt werden,

wenn entweder ein Lotse gestellt wird oder einer der eng begrenzten Fälle vorliegt, in denen die Fahrt ohne

Streckenkenntnis erlaubt ist.


Diesen Artikel haben wir am 24.06.2025 in unseren Katalog aufgenommen.

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